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Erstberatung

Unverbindliches Erstberatungsgespräch zum Thema Scheidung in Fürth

 

Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach? Dann haben Sie im Moment sicherlich viele Fragen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht erhalten Sie relevante und individuelle Informationen. Das gibt Ihnen die nötigen Entscheidungshilfen und Planungssicherheit für die Zukunft.

 

Auch wenn die Entscheidung für eine Trennung oder Scheidung noch nicht endgültig gefallen ist, ist eine persönliche Erstberatung sinnvoll. Wir besprechen beispielsweise die Fristen und rechtlichen Regelungen im Trennungsjahr oder informieren Sie über mögliche finanzielle Veränderungen, Unterhaltsleistungen oder Sorgerechtsthemen.

 

Unsere Kanzlei in Fürth hat sich seit über 20 Jahren auf Familienrecht und Scheidungen spezialisiert. Rechtsanwalt Wolfgang Pasch kennt die wichtigen Fragen und weiß, welche Fristen, unter anderem auch Meldetermine bei steuerrechtlichen Angelegenheiten, unbedingt eingehalten werden müssen. Wir klären frühzeitig Ihre Optionen, Rechte und Pflichten, die der neue Lebensabschnitt nach einer Scheidung oder Trennung mit sich bringt. Dabei beschäftigen wir uns auch mit Ihrer finanziellen Situation, um bei diesem konfliktbeladenen Thema unnötige Komplikationen zu vermeiden.

 

Das unverbindliche Erstberatungsgespräch dauert bis zu einer Stunde. Dabei entwickeln wir erste Lösungswege und ermitteln den Handlungsbedarf für die nähere und weitere Zukunft.

 

Das sind die typischen Fragen bei Scheidung oder Trennung:

  • Was muss zu Beginn des Trennungsjahres umgehend rechtlich geregelt werden?
  • Was ist Trennungsgeld und wer hat Anspruch darauf?
  • Was muss beim nachehelichen Unterhaltsleistungen beachtet werden?
  • Ab wann und in welcher Höhe ist Kindesunterhalt fällig?
  • Was kann außergerichtlich geklärt werden?

 

So bekommen Sie staatliche Hilfen bei Ihrer Scheidung

Viele Mandanten haben Angst, dass sie sich die Kosten für eine Scheidung oder für eine Erstberatung aufgrund ihrer persönlichen finanziellen Situation nicht leisten können. Die Besprechung dieses Themas ist in unserem ersten Beratungsgespräch enthalten, wobei automatisch direkt geklärt wird, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Bei niedrigen und mittleren Einkünften, manchmal sogar bis z. B. monatlich 3.000.- € netto, ist allgemein die Akzeptanz eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe möglich, z. B. wenn Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihrem Ehegatten und/oder Kindern bestehen oder wenn hohe Verbindlichkeiten (Kreditraten) erfüllt werden müssen. Unsere Erfahrung zeigt nämlich, dass rund 70 % der betroffenen Antragsteller Verfahrenskostenhilfe vom Staat erhalten. In bestimmten Situationen gilt das sogar für Besserverdienende.

 

Kostenlose Erstberatung bei Erteilung eines Mandats

Die Kosten für unsere Erstberatung zahlen Sie in bar bei unserem Gespräch oder ganz bequem per Rechnung. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, die ein Beratungsgespräch zum Thema Trennung oder Scheidung abdeckt, rechnen wir auch gerne mit dem Versicherungsunternehmen ab.

Erteilen Sie uns später das Mandat für Ihre Scheidung, ist das Erstgespräch für Sie übrigens komplett kostenlos.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, auch wenn es noch keine konkreten Scheidungsabsichten gibt

Steht der Gedanke an eine Scheidung erst einmal im Raum, ist es wichtig, frühzeitig alle relevanten Informationen einzuholen. So stellen Sie sicher, dass alle Fristen eingehalten und finanzielle Nachteile damit vermieden werden. Sie erhalten rechtzeitig Planungssicherheit und kennen alle Optionen. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie die Scheidung oder Trennung auch tatsächlich durchführen müssen.

 

In einem persönlichen und ganz individuellen Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei für Familienrecht in Fürth kann Rechtsanwalt Wolfgang Pasch die wichtigen Fragen zu allen finanziellen Themen oder dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder beantworten. Wir wissen, wie wichtig diese Informationen in Ihrer Situation sind und nehmen uns Zeit für Ihr individuelles Anliegen.

 

Rufen Sie uns doch einfach unter der Telefonnummer 0911 – 990 993 23 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. In der Regel bieten wir Ihnen bereits innerhalb von 48 Stunden einen unverbindlichen Erstberatungstermin an. Ein telefonisches Erstberatungsgespräch bieten wir Ihnen für 79.- € oder ein ausgiebiges persönliches Gespräch zu 150.- € an.

 

 

Modifiziert am 6. Dezember 2021Veröffentlicht am 27. Oktober 2021