Kategorien
Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe in Fürth – Unser Rechtsanwalt berät Sie gerne

Der Staat übernimmt die Scheidungskosten, wenn Sie sich keinen Anwalt für Ihre Scheidung leisten können. Schon bei einem niedrigen oder mittleren Einkommen ist eine Zusage für die Prozesskostenhilfe möglich; sollten Sie z. B. sogar ca. 3.000 € monatlich netto verdienen, aber hohe Ausgaben haben, ist Verfahrenskostenhilfe denkbar. Ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen haben nach unserer Erfahrung eine Chance auf Kostenübernahme durch die Staatskasse.

Die Bewilligung zur Prozesskostenhilfe ist z. B. möglich bei:

  • Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung

  • Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen für Ihre Kindern bzw. Ehegatten zu leisten haben

  • Sie haben hohe Schulden (Kreditraten) abzutragen

  • Umgangsrecht mit den eigenen Kindern

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs prüft Rechtsanwalt W. Pasch unverbindlich die Möglichkeiten der Bewilligung der staatlichen Kostenübernahme. Gerne unterstützt er Sie auch beim Ausfüllen der Formulare und bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe.

Inhaltlicher Überblick:

  • Wirtschaftliche Voraussetzungen
  • Beispiele für die Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe
  • Kostenabdeckung durch die Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe
  • Unverbindliche Erstberatung

Prozesskostenhilfe in Fürth

Sie verfügen über ein geringes Einkommen, beziehen ALGII oder Sie sind überschuldet, dann besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Nach §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) können Sie bei einem laufenden oder einem geplanten Scheidungsverfahren einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe stellen.

Auch bei Beginn einer Trennung besteht die Möglichkeit, bei gerichtlichen Verfahren zur Wohnsituation, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen etc. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Gerne unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Pasch und Kollegen in Fürth bei der Antragsstellung.

In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe. Diese wertvolle Orientierungshilfe können Sie HIER kostenlos downloaden.

Wirtschaftliche Voraussetzungen

Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe braucht es gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen.

Sie möchten eine Scheidung einreichen und Ihnen fehlen die finanziellen Mittel dazu. Vereinbaren Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei Pasch und Kollegen ein unverbindliches Erstberatungsgespräch. Hier erfahren Sie von unserem Rechtsanwalt die notwendigen wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Prozesskostenhilfe.

Podcast: Die Prozesskostenhilfe

Audio 4:46 Min

 

Vergleichsbeispiele Verfahrenskostenhilfe (vormals Prozesskostenhilfe genannt) in Fürth

Martin, 35 Jahre, ist von Beruf Logistiker und verdient netto 1.700 € monatlich.

Er ist verheiratet, seine Frau arbeitet halbtags als Sekretärin und verdient 800 € monatlich netto. Das Paar hat ein Kind, 7 Jahre alt. Für das Haus in Fürth ist monatlich eine Hypothek von 950 € fällig, für den Verbraucher-Kredit zusätzlich 150 € monatlich. Marin überlegt, sich scheiden zu lassen. Er bekäme aufgrund seines Einkommens und seiner Ausgaben Verfahrenskostenhilfe. Das bedeutet, er muss für seine Scheidung nichts bezahlen.

Andrea, 33 Jahre alt, verdient als Callcenteragent in Teilzeit netto 900 € monatlich.

Ihr Mann Emil verdient 2.500 € monatlich netto. Das gemeinsame Kind ist 11 Jahre alt. Nach der Trennung von Emil lebt Andrea mit dem Kind in einer eigenen Wohnung. Das getrenntlebende Ehepaar ist uneins über die Unterhaltshöhe, worauf Andrea eine Frist setzt, die nicht eingehalten wird. Nun möchte sie ihren Anspruch bei Gericht einklagen. Wegen ihres geringen Einkommens hat Andrea Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, d. h. die Staatskasse übernimmt die Gerichtsverfahrenskosten.

Heinz, 48 Jahre, arbeitet als Key-Account-Manager und verdient ca. 3.000 € monatlich netto.

Er lebt in Trennung, die Kinder (4 und 6 Jahre alt) leben bei der Frau in Fürth. Heinz bezahlt monatlich 1.100 € für die Schulden des Hauses sowie für den Unterhalt von Frau und Kindern. Damit bleiben ihm 1.000 €. Beim Streit über das Umgangsrecht finden sie keine Lösung. Da Heinz zusätzlich seine eigene Miete bezahlen muss, bewilligt das Familiengericht für ihn Verfahrenskostenhilfe.

Jessica, Anfang 50, blieb während ihrer Ehe daheim.

Nach der Trennung arbeitet sie geringfügig. Das Haus brachte ihr Mann in die Ehe mit, bei der Renovierung investierte auch Jessica viel Geld. Laut ihrem Anwalt hat Jessica einen Zugewinnausgleichsanspruch von rund 50.000 €, der ihrem Mann zu hoch erscheint. Die mittellose Jessica will klagen und aufgrund ihres geringen Einkommens wird ihr vom Gericht in Fürth Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Sollte sie durch das Verfahren Geld gewinnen, muss sie die Kosten jedoch selbst tragen, was ihr machbar scheint.

Klaus, 49 Jahre, und Kathrin, 47 Jahre, leben in Scheidung und streiten über den nachehelichen Unterhalt in Fürth

Kathrin hat ihren Beruf für Ehe und Familie zurückgestellt und will aus Unsicherheit über die berufliche Rückkehrsituation möglichst lange Unterhalt von Klaus bekommen. Durch ihren Halbtagsjob kann sie die Unterhaltsklagekosten nicht finanzieren und erhält vom Familiengericht Verfahrenskostenhilfe.

Oliver, 58 Jahre, und Ingrid, 54 Jahre, lassen sich scheiden und haben gemeinsame Schulden

Wolfgang T. verdient netto 2.000 €, er ist bereits ausgezogen. Die neue Wohnung in Fürth / Dambach kostet 600 € Miete, der Autokredit monatlich 350 € und der Konsumentenkredit beläuft sich auf monatlich 400 €. Sabine T. verdient 1.100 € monatlich netto in ihrer Halbtagsbeschäftigung. Abzüglich Miete und Schulden bleibt Oliver so wenig Geld, dass sein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe erfolgreich bewilligt wird.

Im Falle, dass Oliver Unterhalt für Frau und Kinder oder die Raten für einen Hauskredit leisten müsste, hat auch Ingrid Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Vorausgesetzt Ihr bleiben abzüglich der Miete oder Schulden weniger als der sogenannte Freibetrag (bei Arbeitnehmern derzeit 700 Euro) übrig.

Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir automatisch, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Die Berechnungsgrundlage zur Einkommensermittlung basiert auf selbstständiger oder nicht selbstständiger Beschäftigung. Auch Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung sowie Sozial- und Lohnersatzleistungen zählen dazu. Steuern und Sozialabgaben, Miet- und Mietnebenkosten, Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen werden vom Einkommen abgezogen.

Unser Rechtsanwalt Pasch in Fürth kann für Sie diese Berechnungen vorab durchführen. Nach unseren Erfahrungen haben 2/3 aller Antragsteller erfolgreiche Chancen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Für den Fall, dass Ihr Antrag bei Gericht abgelehnt wird, bieten wir Ratenzahlung an. Verbessert sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren deutlich, kann man zur Rückzahlung der Verfahrenskostenhilfe verpflichtet werden. Haben Sie noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation, kontaktieren Sie uns schon frühzeitig.

Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe ab?

Insbesondere im Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht, im Familienrecht und Zivilrecht sowie im Finanzamt und im Sozialrecht bei Bewilligung oder Sperre von Hartz IV und bei Scheidungen wird die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe besonders in Anspruch genommen.

Die Staatskasse übernimmt die reduzierten Kosten Ihres Rechtsanwalts in Fürth, sowie die Gerichtskosten und eventuell auch die entstehenden Sachverständigenkosten, falls z. B. für die Scheidung ein Wertgutachten für die Immobilie benötigt wird.

Rückzahlung einer Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Je nach Höhe Ihres Einkommens kann das Gericht entscheiden, dass es Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe ohne Raten oder in Form von monatlich abzahlbaren Raten bewilligt: maximal 48 Monatsraten aufgrund des zu ermittelnden Einkommens. Ein eventuell verbleibender Restbetrag geht dann zu Lasten der Staatskasse. Die Ratenhöhe basiert auf den in § 115 Abs. 2 ZPO angegebenen Vorgaben. Die Raten richten sich nach dem Einkommensteil, der abzüglich der monatlichen Verpflichtungen bleibt.

Unverbindliche Erstberatung in Fürth

Falls Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, bieten wir hierfür ein kostengünstiges telefonisches Erstberatungsgespräch zu 79,- € oder ein ausgiebiges persönliches Gespräch zu 150.- € an. Sie erreichen Rechtsanwalt Pasch in Fürth unter der Telefonnummer 0911 – 9099323

Sie haben somit die Wahl zwischen einem persönlichen oder einem telefonischen Beratungstermin bieten wir Ihnen alternativ auch eine telefonische Beratung an.

Wir empfehlen Ihnen vorab unsere kostenlose Checkliste zum Thema „Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe – Die wichtigsten Informationen“ hier zum kostenlosen DOWNLOAD. Die Checkliste erklärt alle Schritte sehr übersichtlich und beleuchtet den gesamten Prozess der Antragstellung.

 

 

Modifiziert am 22. November 2021Veröffentlicht am 6. Oktober 2021