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Prozesskostenhilfe

Fürth – Checkliste Verfahrenskostenhilfe

Mit unserer Checkliste erhalten sie einen Überblick und wichtige Informationen, was Sie alles zum Thema Prozesskostenhilfe wissen sollten. Die Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe unterstützt Menschen mit geringerem Einkommen dabei, gerichtliche Verfahren zu bestreiten. Die Artikel 20 Abs. 1 und 28 GG (Grundgesetz) verpflichtet den Staat, seinen Bürgern im Falle einer existentiellen Notlage zu helfen.

In unserer Checkliste finden Sie konkrete Informationen sowie die Voraussetzungen, ob Sie Anspruch auf die Prozesskostenhilfe haben und welche Unterlagen für diese Antragstellung erforderlich sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Pasch berät Sie gern bei offenen Fragen und zur Klärung Ihrer persönlichen Situation.

Beantragung der Verfahrenskostenhilfe

  • Sie verfügen über ein geringes Einkommen?
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe?
  • Sie möchten die Scheidung, aber Ihr Vermögen ist zu gering und auch das Ihres Noch-Ehepartners?

Das notwendige Formular erhalten Sie direkt in unserer Kanzlei in Fürth oder wir senden es Ihnen vorab zu. Wir unterstützen Sie gern beim korrekten Ausfüllen des Antrags und beantworten Ihre Fragen rund um Prozesskostenhilfe und Scheidung.

Wann sollten Sie Prozesskostenhilfe beantragen?

Schon bei Beginn der Trennung oder, wenn Sie die Scheidung einreichen, können Sie bereits Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen.

Mit der staatlichen Unterstützung können sie neben der Scheidung auch z. B. diese juristischen Fragen klären:

  • Klärung Unterhaltshöhe bei Trennung oder Geschiedenenunterhalt
  • Sorgerechtsfragen
  • Wohnsituation u. v. m.

Dazu muss die sogenannte „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ wahrheitsgemäß und detailgetreu ausgefüllt werden. Diese umfassen Angaben zu Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen.

Ihr Rechtsanwalt in Fürth berät Sie über die Unterlagen für eine Beantragung der Prozesskostenhilfe

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (Kopie)
  • Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Sozialleistungen
  • Kontounterlagen (Girokontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbuch, Bausparvertrag, Lebensversicherung)
  • Wertschätzung der Immobilie (ein Sachverständigen-Wertgutachten ist nicht erforderlich)
  • Nachweis von ggfs. bestehenden Schulden, Überziehungskredit oder Kreditratenzahlung (niedrige Einstufung des Nettoeinkommens möglich)
  • Schonvermögen bis 2.500 Euro bleiben unangetastet

Beachten Sie, dass das Gericht binnen der folgenden vier Jahre die Prozesskostenhilfe zurückfordern kann, sofern Sie finanziell in der Lage sind, Ratenzahlungen zu leisten oder zu Vermögen gekommen sind.

Beratungshilfeschein

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, die Sie mit einem Beratungshilfegutschein in Anspruch nehmen können. Für den Fall, dass Sie sich eine Erstberatung wirtschaftlich nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht Fürth zu beantragen. Mit diesem Beratungsgutschein erhalten Sie bei uns eine kostenlose Beratung bzw. Sie müssen nur 15,00 € zuzahlen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn sich Konflikte innerhalb der Familie abzeichnen. Wir beraten Sie, zeigen Ihnen deeskalierende Möglichkeiten und frühzeitige Lösungswege auf. Im Notfall verhelfen wir Ihnen gerichtlich zu Ihrem Recht. Gewinnen Sie durch ein Gespräch mit uns Klarheit und Struktur.

Rechtsanwalt Pasch in Fürth berät Sie gerne und ausführlich über alle Möglichkeiten. Rufen Sie uns an unter der Tel. 0911 – 990 993 23 und informieren Sie sich über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Wir stehen Ihnen auch in Trennungssituationen für erste Informationen zur Verfügung.

 

Modifiziert am 21. März 2022Veröffentlicht am 11. Oktober 2021